Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 Ergänzende Informationen zum Bundeshaushaltsplan 2007
Nur dieses Werk komplettiert den eigentlichen Bundeshaushalt.
Erscheinungstermin: 15.01.2008
Nach Artikel 110 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes muss in Deutschland ein Nachtragshaushalt wie ein originäres Budget vom Finanzminister aufgestellt, vom Kabinett verabschiedet, vom Haushaltsausschuss beraten und vom Parlament beschlossen und vom Bundesrat angenommen werden.
Die beschlossenen Zahlen werden in diesem Sonderdruck veröffentlicht.
Bibliographische Angaben
Bestellnummer: 660116038 Drucksachen
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Alexander Fink Tel (0221) 97668-348 Fax (0221) 97668-344 E-Mail
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